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Rutschig zur Arbeit

Herr Hausmann fährt regelmäßig morgens mit seinem Auto zur Arbeit. An einem Januarmorgen, nach dem es lange Zeit sehr kalt war, fing es an zu regnen. Da Herr Hausmann ein vorsichtiger Mensch ist, legte er zunächst seine Arbeitstasche in das auf seinem Grundstück parkende Auto und wollte zur Straße gehen, um zu prüfen, ob die Straße glatt ist.

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Das mindeste an Lohn

Seit September 2015 ist Herr Schulz bei seinem Arbeitgeber als Fußbodenleger beschäftigt. In dem schriftlichen Arbeitsvertrag wurde zwischen Herrn Schulz und seinem Arbeitgeber geregelt, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach deren Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden.

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