Verkehrsrecht

Ihr Spezialist: Rechtsanwalt Jens Ellrich-Neugebaur, LL.M.

1. Das zivile Straßenverkehrsrecht
Das zivile Straßenverkehrsrecht bezieht sich auf die Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall. An erster Stelle steht die Frage der Haftungsverteilung. Diese von vielen Faktoren abhängige Frage entscheidet darüber, ob eine Regulierung in voller Höhe oder nur zu einer bestimmten Quote erfolgt.

Als Schäden können beispielsweise geltend zu machen sein: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten von Sachverständigengutachten, Fahrtkosten, sonstige Schäden, Schmerzensgeld.
Ist keine außergerichtliche Regulierung herbeizuführen, müssen die entstandenen Schäden gerichtlich geltend gemacht werden.

Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens gegenüber Haft-pflichtversicherungen und der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen werden Sie durch uns vertreten und beraten.

2. Das Ordnungswidrigkeitenrecht
Darüber hinaus werden Sie von uns bei Ordnungswidrigkeiten vertreten. Das Ordnungswidrigkeitenrecht im Bereich des Straßenverkehrs überprüft insbesondere Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Je nach Schwere werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungsgeld, einem Bußgeld oder mit einem Fahrverbot geahndet.

3. Strafrechtliche Fragen
Des öfteren stehen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auch strafrechtliche Fragen. Zu denken ist insbesondere an die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ebenso werden Sie von uns bei verkehrsstrafrechtlichen Fragen beraten und vor den Behörden und Gerichten vertreten

Jens Ellrich-Neugebaur, L.L.M., MAG.IUR.
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kontaktieren Sie uns

Was ist die Summe aus 7 und 7?