Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch können je nach Fall variieren. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03745 74 74 93, per E-Mail an info@eileen-stephan.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich.
Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, die Kosten für eine Erstberatung zu tragen, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsprogramm für Menschen mit geringem Einkommen, das die Kosten für eine Rechtsberatung übernimmt. Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie unter Prozesskostenhilfe
Unsere Beratungs- und Vertretungshonorare richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich unter anderem nach der Komplexität und dem Umfang der Angelegenheit. Wir informieren Sie vorab transparent über alle Kosten.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, wie z.B. die Beantragung von Prozesskostenhilfe. Ihr Anwalt bei treeck-partner unterstützt Sie bei der Antragstellung und bespricht mit Ihnen weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Antragsformular für Prozesskostenhilfe können Sie hier beziehen. Für die Einreichung durch unsere Kanzlei wird eine Gebühr von 80,00 € inkl. MwSt. erhoben.
Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen und kein Gerichtsverfahren anhängig ist, können Sie Beratungshilfe direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier Beantragung von Beratungshilfe.