Die Kosten für die Erstberatung können je nach Fall variieren. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, um weitere Informationen zu erhalten.
Sie können uns telefonisch unter 03741 280 75 50, per E-Mail unter treeck@treeck-partner.de oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich.
Wenn Sie sich die Erstberatung nicht leisten können, empfehlen wir Ihnen, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beratungshilfe ist ein staatliches Unterstützungsprogramm für Menschen mit geringem Einkommen, um die Kosten einer Rechtsberatung zu decken. Weitere Informationen zur Beratungshilfe und wie Sie diese in Anspruch nehmen können, finden Sie hier Prozesskostenhilfe
Die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung werden bei treeck-partner nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die genaue Höhe des Honorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Umfang und der Komplexität des Falles. Wir informieren Sie transparent über die anfallenden Kosten.
Wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht aufbringen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Sie können zum Beispiel Prozesskostenhilfe beantragen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt von treeck-partner hilft Ihnen bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und informiert Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier. Für die Einreichung durch uns Rechtsanwälte wird eine Gebühr von 80,00 € inkl. MwSt. erhoben.
Beantragen Sie Beratungshilfe direkt beim zuständigen Amtsgericht, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen und kein Verfahren läuft. Nähere Informationen finden Sie hier Beantragung von Beratungshilfe.